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Wer in NRW angeln möchte, muss grundsätzlich im Besitz eines Fischerreischeins sein, der nach erfolgreich bestandener Fischerprüfung erteilt wird. Die Fischerprüfung soll sicherstellen, dass der Angler umfangreiche Kenntnisse über die verschiedenen Fischarten, die waidgerechte Zusammenstellung von Fanggeräten, die Behandlung gefangener Fische und über fischerreirechtliche und tierschutzrechtliche Bestimmung besitzt.

Wer zwischen 10 und 16 Jahren alt ist, erhält den Fischereischein als Jugendfischereischein auch ohne Prüfung. Das Angeln mit einem Jugendfischereischein ist nur in Begleitung einer Person mi Fischerreischein erlaubt. Jugendliche, die das 14 Lebensjahr vollendet haben, können die Fischerreiprüfung ablegen und erhalten dann den Fischerreischein.

Um im ASV Neunauge Lüttingen 1958 e.V. Mitglied zu werden ist ein gültiger Fischereischein / Jugendfischereischein erforderlich. Jugendliche mit einem Alter unter 18 Jahren benötigen zusätzlich die schriftliche Zustimmung der Eltern oder einer erziehungsberechtigten Person.

Aktuell ist eine Aufnahme im ASV Neunauge nicht möglich. Aufnahme erfolgen nur noch auf der Jahreshauptversammlung im Januar. Persönliche Anwesenheit ist erforderlich. Anfragen zur Aufnahme können ab dem 15. Dezember des laufenden Jahres an den Vorstand gestellt werden.

 

Jahresbeitrag für Senioren                      36,00 €

Jahresbeitrag für Junioren                       20,00 €

 

Aufnahmegebühr Senioren                     25,00 €         

Aufnahmegebühr Junioren                     12,50 €

 

Von unseren Mitgliedern wird erwartet, dass sie ihren Erlaubnisschein für den Rhein im eigenen Verein erstehen.

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